Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fotodienstleistungen von Sven Weingartner Fotografie

1. Allgemeines

1.1 Die nachfolgenden AGB gelten für alle Aufträge, die Sven Weingartner Fotografie erhält. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

1.2 Lichtbilder im Sinne dieser AGB sind alle von Sven Weingartner Fotografie hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, Still-Videos, elektronische Bilddateien in digitalisierter Form, Videos usw.).

1.3 Diese AGB gelten durch Auftragserteilung an Sven Weingartner Fotografie als in vollem Umfang anerkannt. Der Auftraggeber verzichtet auf eigene Vertragsbedingungen. Solche werden nur dann verbindlich, wenn sie Sven Weingartner Fotografie ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich bestätigt werden.

1.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die AGB sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen.

2. Urheberrecht

2.1 Sven Weingartner Fotografie steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

2.2 Die von Sven Weingartner Fotografie hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.

2.3 Bei der Verwertung der Lichtbilder muss Sven Weingartner Fotografie, sofern nichts anderes vereinbart wurde, als Urheber des Lichtbildes genannt werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Sven Weingartner Fotografie zum Schadensersatz.

2.4 Die digitalen Rohdaten und Lichtbilder in Originalauflösung verbleiben bei Sven Weingartner Fotografie. Eine Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung und gesonderter Vergütung.

3. Nutzungsrechte

3.1 Überträgt Sven Weingartner Fotografie Nutzungsrechte an seinen Werken, ist - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.

3.2 Die Nutzungsrechte gehen erst über, nach vollständiger Bezahlung des Honorars an Sven Weingartner Fotografie.

3.3 Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den privaten Gebrauch. Die Rechte für Vervielfältigung und die Weitergabe an Dritte werden für private Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung sowie eine kommerzielle und/oder öffentliche, nicht private Wiedergabe sind nicht gestattet (ausgenommen gewerbliche Nutzung durch schriftliche Genehmigung). Eigentumsrechte werden nicht übertragen.

3.4 Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern das Recht diese nichtkommerziell oder zur Eigenwerbung zu veröffentlichen. Dies umfasst zum Beispiel eine Veröffentlichung in sozialen Netzwerken oder Jobbörsen.

3.5 Optional für Hochzeitsshootings: Künftige Brautpaare möchten sich auch von der Qualität von Sven Weingartner Fotografie überzeugen. Daher schließen alle Preise die Einräumung der Veröffentlichungsrechte durch Sven Weingartner Fotografie ein, sowie einen daraus resultierenden Nachlass, welcher bereits eingerechneten wurde. Durch diese Inanspruchnahme willigen die Auftraggeber ein, dass Sven Weingartner Fotografie die Bilder im Rahmen der Eigenwerbung nutzen und insbesondere Veröffentlichungen auf Webseiten, oder Magazinen vornehmen darf. Sven Weingartner Fotografie darf die Bildnisse auch Dritten zur Verfügung stellen, sofern dies der Eigenwerbung von Sven Weingartner Fotografie dient. Die Auftraggeber sind insoweit mit der Veröffentlichung einverstanden und werden auch die Gäste der Hochzeit darauf hinweisen und deren Einverständnis einholen, dass eine Veröffentlichung der Bilder erfolgen kann. Die Auftraggeber versichern, dass in diesem Fall die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung der Bilder besitzen und erklären sich selbst damit auch einverstanden. Für Ersatzansprüche Dritter, die auf dem nicht Vorliegen dieser Einwilligung beruhen, werden die Auftraggeber, Sven Weingartner Fotografie von der Haftung vollumfänglich freistellen.

4. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

4.1 Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder als vereinbarte Pauschale zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer berechnet. Nebenkosten wie Reisekosten, Modelhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc. sind vom Auftraggebern zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist Sven Weingartner Fotografie die Endpreise inklusive Mehrwertsteuer aus.

4.2 Bei Terminvereinbarung, jedoch spätestens am Fototermin mit Endverbrauchern ist eine Anzahlung von 50 % des Auftragwertes sofort in bar fällig. Soweit Preisnachlässe oder Rabatte gewährt werden, gelten gesonderte Bedingungen für die Anzahlung. Die Terminvereinbarung gilt als verbindliche Auftragserteilung seitens des Auftraggebern. Die Annahme des Auftrages durch Sven Weingartner Fotografie erfolgt nach Zahlung der Anzahlung. Bis zu diesem Zeitpunkt gilt für Sven Weingartner Fotografie der Auftrag als unverbindliche Vorreservierung. Bei Auftragserteilung durch Geschäftskunden ist grundsätzlich eine Abschlagszahlung von 50 % des Auftragswertes fällig. Pass- und Bewerbungsfotos sind am Fototermin komplett bar zu zahlen. Gekaufte Gutscheine sind ab Ausstellungsdatum ein Jahr gültig, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Bei Gutscheinen erfolgt keine Barauszahlung.

4.3 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 21 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertiger Zahlungsaufforderung begleicht. Die Rechnung oder gleichwertige Zahlungsaufforderung gilt 3 Tage nach Aufgabe zur Post als zugegangen, wobei dem Auftraggebern das Recht verbleibt, einen späteren Zugang der Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung nachzuweisen.

4.4 Bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum von Sven Weingartner Fotografie. Eventuell zugesicherte Abtretungen an Bildrechten bleiben bei Sven Weingartner Fotografie bis zur vollständigen Zahlung des Honorars.

4.5 Der Auftraggeber erkennt die Bildauffassung und Gestaltung von Sven Weingartner Fotografie mit Erteilung des Auftrages ausdrücklich an. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Auftragsproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Sven Weingartner Fotografie behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

5. Haftung

5.1 Für die Verletzung von Pflichten, die nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet Sven Weingartner Fotografie für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Sven Weingartner Fotografie haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays oder Layout, Negativen, oder Daten haftet Sven Weingartner Fotografie – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

5.2 Sven Weingartner Fotografie verwahrt digitalen Rohdaten und Lichtbilder in Originalauflösung sorgfältig. Er haftet nicht für Datenverlust oder Verlust oder Beschädigung dieser.

5.3 Sven Weingartner Fotografie ist berechtigt, nicht aber verpflichtet, die Bilddaten nach einem Jahr seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.

5.4 Für den Fall technischer Defekte an Kameraequipment, Festplatten und sonstigen Speichermedien und im Fall des Ausfalles von Kamera- und/oder Lichttechnik, Defekten an der Fahrzeutechnik beim Weg zum Auftragsort haftet Sven Weingartner Fotografie lediglich im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei einem Verlust oder der Beschädigung von Bilder, Negativen, digitalen Medien beschränkt sich die Ersatzpflicht auf die Erstellung neuer Aufnahmen. Weitere Ansprüche (etwa bei Hochzeitsaufnahmen) entfallen. Übergebene Vorlagen oder Gegenstände müssen vom Auftraggeber gegen Beschädigung, Verlust, Diebstahl und Feuer versichert sein.

5.5 Die Zusendung und Rücksendung von Datenträgern, Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Gefahr des Auftraggebern. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie oder durch wen die Rücksendung erfolgt.

5.6 Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.

6. Nebenpflichten

6.1 Der Auftraggeber versichert, dass er an allen Sven Weingartner Fotografie übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflichten beruhen, trägt der Auftraggeber. Von etwaigen Ansprüchen Dritter stellt der Auftraggeber Sven Weingartner Fotografie frei.

6.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach 3 Werktagen ab, ist Sven Weingartner Fotografie berechtigt, ggf. Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebern auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebern.

7. Leistungsstörung, Ausfallhonorar

7.1 Überlässt Sven Weingartner Fotografie dem Auftraggebern mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb einer Woche nach Zugang – wenn keine längere Zeit vereinbart wurde – auf eigene Kosten und Gefahr zurückzusenden. Für verlorene oder beschädigte Lichtbilder kann Sven Weingartner Fotografie, sofern sie den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Zahlung verlangen.

7.2 Werden die Bilder nicht innerhalb der 7 Tage-Frist an Sven Weingartner Fotografie zurückgesandt, gilt die Sendung als abgenommen und wird somit komplett in Rechnung gestellt.

7.3 Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die Sven Weingartner Fotografie nicht zu vertreten hat, um mehr als 15 % überschritten, so erhöht sich das Honorar von Sven Weingartner Fotografie entsprechend, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält Sven Weingartner Fotografie auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass Sven Weingartner Fotografie kein Schaden entstanden ist Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebern kann Sven Weingartner Fotografie Schadensersatzansprüche geltend machen.

7.4 Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von Sven Weingartner Fotografie bestätigt worden sind. Sven Weingartner Fotografie haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

7.5 Sven Weingartner Fotografie hat das Recht, aufgrund von Krankheit, Wettereinflüssen, Unfall oder höherer Gewalt fest vereinbarte Fototermine zu verschieben und mit dem Auftraggeber einen neuen Termin zu vereinbaren. Haftungs- und Schadensersatzansprüche seitens des Auftraggebers sind hierbei ausgeschlossen.

7.6 Storniert der Auftraggeber die Buchung von Sven Weingartner Fotografie, ist Sven Weingartner Fotografie berechtigt Stornokosten in Rechnung zu stellen. Bereits geleistete Anzahlungen werden damit verrechnet. Die Stornokosten berechnen sich wie folgt:

  • Storno länger als 4 Wochen vor dem Termin: 10 %
  • Storno 3 bis 4 Wochen (21 Tage bis 28 Tage) vor dem gebuchten Termin: 35 %
  • weniger als 21 Tage: 60 % der vereinbarten Gesamtsumme, auch wenn noch keine Anzahlung geleistet wurde, Kosten für Zusatzbestellungen, z.B. Studioräume, Visagisten werden zusätzlich berechnet, unabhängig von der Stornogebühr von Sven Weingartner Fotografie.
  • Storno 24 Stunden vor dem Termin: 100 %

Terminverschiebungen gelten als Stornierung. Dem Auftraggeber wird damit nicht der Gegenbeweis abgeschnitten, dass er höhere Aufwendungen erspart hat.

7.7 Beanstandungen gleich welcher Art, müssen innerhalb 7 Tagen nach Erhalt der Ware bei Sven Weingartner Fotografie eingehen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Lieferungen als verbindlich abgenommen, es sei denn, der Auftraggeber widerspricht ausdrücklich.

8. Datenschutz

8.1 Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebern können gespeichert werden. Sven Weingartner Fotografie verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

8.2 Weitere Regelungen zum Umgang mit dem Datenschutz finden sich in der gesonderten Datenschutzregelung.

9. Digitale Fotografien

9.1 Die elektronische Veränderung der Lichtbilder von Sven Weingartner Fotografie bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Sven Weingartner Fotografie. Sven Weingartner Fotografie muss stets als Urheber vermerkt sein.

9.2 Der Auftraggeber versichert, dass er berechtigt ist, die elektronische Bearbeitung eines Bildes durch Sven Weingartner Fotografie in Auftrag zu geben. Sven Weingartner Fotografie haftet nicht für Ansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.

9.3 Bei Fotoabzügen kann es im Vergleich zu dem digitalen Bild zu geringen Farb- und Kontrastabweichungen kommen. Dies beruht darauf, dass der Monitor der Auftraggebern eventuell andere Kalibrierungs- und Farbeinstellungen aufweist. Es stellt daher keinen Reklamationsgrund dar.

10. Vertragsstrafe, Schadenersatz

10.1 Bei jeglicher unberechtigter, ohne die Zustimmung von Sven Weingartner Fotografie erfolgter, Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials zu kommerziellen Zwecken ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des zweifachen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 100 Euro pro Bild und Einzelfall. Dies gilt vorbehaltlich weitergehender Schadenersatzsprüche.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von Sven Weingartner Fotografie, Dresden.

11.2 Sven Weingartner Fotografie behält sich das Recht vor, die AGB zu ergänzen oder zu ändern.

11.3 Der Auftraggeber erkennt durch Auftragserteilung diese AGB an.

Stand: 24. November 2018