5. Haftung
5.1 Für die Verletzung von Pflichten, die nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit
wesentlichen
Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine
Erfüllungsgehilfen
nur
für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. der Fotograf haftet ferner für Schäden
aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte
Pflichtverletzungen
herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays oder
Layout, Negativen,
oder Daten haftet der Fotograf – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur
bei
Vorsatz
und grober Fahrlässigkeit.
5.2 der Fotograf verwahrt digitale Rohdaten und Lichtbilder in Originalauflösung sorgfältig. Die Haftung für Datenverlust wird auf
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
5.3 der Fotograf ist berechtigt, nicht aber verpflichtet, die Bilddaten nach einem Jahr seit Beendigung des Auftrags zu
vernichten.
5.4 Für den Fall technischer Defekte an Kameraequipment, Festplatten und sonstigen
Speichermedien und im
Fall des Ausfalles von Kamera- und/oder Lichttechnik, Defekten an der Fahrzeutechnik beim
Weg zum
Auftragsort haftet der Fotograf lediglich im Falle von Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit. Bei einem Verlust oder der Beschädigung von Bildern, Negativen, digitalen
Medien
beschränkt sich die Ersatzpflicht auf die Erstellung neuer Aufnahmen. Weitere Ansprüche
(etwa bei
Hochzeitsaufnahmen) entfallen. Übergebene Vorlagen oder Gegenstände müssen vom Auftraggeber
gegen
Beschädigung, Verlust, Diebstahl und Feuer versichert sein.
5.5 Die Zusendung und Rücksendung von Datenträgern, Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf
Gefahr des
Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie oder durch wen die Rücksendung
erfolgt.
5.6 Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen
gegenüber der
Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation
ist hierdurch
nicht berechtigt.
6. Nebenpflichten
6.1 Der Auftraggeber versichert, dass er an allen der Fotograf übergebenen
Vorlagen
das
Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der
abgebildeten
Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche
Dritter, die
auf der Verletzung dieser Pflichten beruhen, trägt der Auftraggeber. Von etwaigen Ansprüchen
Dritter
stellt der Auftraggeber der Fotograf frei.
6.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu
stellen und
unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die
Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach 3 Werktagen ab, ist der Fotograf
berechtigt,
ggf.
Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten
des
Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
7. Leistungsstörung, Ausfallhonorar
7.1 Überlässt der Fotograf dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder zur Auswahl,
hat der
Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb einer Woche nach Zugang – wenn
keine längere
Zeit vereinbart wurde – auf eigene Kosten und Gefahr zurückzusenden. Für verlorene oder
beschädigte
Lichtbilder kann der Fotograf, sofern sie den Verlust oder die Beschädigung
nicht zu
vertreten hat, Zahlung verlangen.
7.2 Werden die Bilder nicht innerhalb der 7-Tage-Frist an der Fotograf
zurückgesandt,
gilt die Sendung als abgenommen und wird somit komplett in Rechnung gestellt.
7.3 Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, um mehr als 15
% überschritten, so erhöht sich das
Honorar vom Fotograf entsprechend, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war. Ist ein
Zeithonorar
vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten
Stunden oder
Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass der Fotograf kein
Schaden
entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf
Schadensersatzansprüche geltend machen.
7.4 Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotograf bestätigt worden sind. der Fotograf
haftet für
Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
7.5 der Fotograf hat das Recht, aufgrund von Krankheit, Wettereinflüssen, Unfall oder höherer Gewalt fest vereinbarte
Fototermine zu verschieben und mit dem Auftraggeber einen neuen Termin zu vereinbaren. Sollte die Durchführung des Auftrags
dauerhaft unmöglich sein oder kein Ersatztermin zustande kommen, ist der Fotograf berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, soweit
gesetzlich zulässig. Haftungs- und Schadensersatzansprüche seitens des Auftraggebers sind hierbei ausgeschlossen, soweit keine
vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung vorliegt.
7.6 Storniert der Auftraggeber die Buchung vom Fotograf, ist der Fotograf berechtigt Stornokosten in Rechnung zu stellen. Bereits
geleistete
Anzahlungen werden damit verrechnet. Die Stornokosten berechnen sich wie folgt:
- Storno länger als 4 Wochen vor dem Termin: 10 %
- Storno 3 bis 4 Wochen (21 Tage bis 28 Tage) vor dem gebuchten Termin: 35 %
- weniger als 21 Tage: 60 % der vereinbarten Gesamtsumme, auch wenn noch keine Anzahlung
geleistet
wurde,
Kosten für Zusatzbestellungen, z.B. Studioräume, Visagisten werden zusätzlich berechnet,
unabhängig
von der
Stornogebühr vom Fotograf.
- Storno 24 Stunden vor dem Termin: 100 %
Sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wird, gelten Terminverschiebungen als Stornierung und Neubuchung. Dem Auftraggeber
wird damit nicht der
Gegenbeweis abgeschnitten, dass er höhere Aufwendungen erspart hat.
7.7 Offensichtliche Mängel sind vom Auftraggeber möglichst innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Lichtbilder schriftlich anzuzeigen.
Die Versäumung dieser Frist hat keine Auswirkungen auf die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Auftraggebers.
8. Datenschutz
8.1 Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können
gespeichert
werden. der Fotograf verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrages
bekannt
gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
8.2 Weitere Regelungen zum Umgang mit dem Datenschutz finden sich in der gesonderten
Datenschutzregelung.
9. Digitale Fotografien
9.1 Die elektronische Veränderung der Lichtbilder vom Fotograf bedarf der
vorherigen
schriftlichen Zustimmung vom Fotograf. der Fotograf muss
stets als
Urheber vermerkt sein.
9.2 Der Auftraggeber versichert, dass er berechtigt ist, die elektronische Bearbeitung eines
Bildes durch
der Fotograf in Auftrag zu geben. der Fotograf haftet nicht
für
Ansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.
9.3 Bei Fotoabzügen kann es im Vergleich zu dem digitalen Bild zu geringen Farb- und Kontrastabweichungen kommen. Dies beruht darauf,
dass der Monitor der Auftraggeber eventuell andere Kalibrierungs- und Farbeinstellungen aufweist. Es stellt daher keinen
Reklamationsgrund dar.
10. Vertragsstrafe, Schadenersatz
10.1 Bei jeglicher unberechtigten Nutzung des Bildmaterials ist der Fotograf berechtigt, Schadensersatz nach den Grundsätzen der
Lizenzanalogie geltend zu machen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist
Gerichtsstand Dresden.
11.2 Der Auftraggeber erkennt durch Auftragserteilung diese AGB an.
Stand: 30. November 2025