Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fotodienstleistungen vom Fotograf

Die Communitales GmbH, handelnd unter der Marke „der Fotograf“, wird nachfolgend „Fotograf“ genannt.

1. Allgemeines

1.1 Die nachfolgenden AGB gelten für alle Aufträge, die der Fotograf erhält. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

1.2 Lichtbilder im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotograf hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, Still-Videos, elektronische Bilddateien in digitalisierter Form, Videos usw.).

1.3 Diese AGB gelten durch Auftragserteilung an der Fotograf als in vollem Umfang anerkannt. Der Auftraggeber verzichtet auf eigene Vertragsbedingungen. Solche werden nur dann verbindlich, wenn sie der Fotograf ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich bestätigt werden.

1.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die AGB sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen.

2. Urheberrecht

2.1 der Fotograf steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

2.2 Die vom Fotograf hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.

2.3 Bei der Verwertung der Lichtbilder muss der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, als Urheber des Lichtbildes genannt werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt der Fotograf zum Schadensersatz.

2.4 Die digitalen Rohdaten und Lichtbilder in Originalauflösung verbleiben bei der Fotograf. Eine Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung und gesonderter Vergütung.

3. Nutzungsrechte

3.1 Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.

3.2 Die Nutzungsrechte gehen erst über, nach vollständiger Bezahlung des Honorars an der Fotograf.

3.3 Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den privaten Gebrauch. Die Rechte für Vervielfältigung und die Weitergabe an Dritte werden für private Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung sowie eine kommerzielle und/oder öffentliche, nicht private Wiedergabe sind nicht gestattet (ausgenommen gewerbliche Nutzung durch schriftliche Genehmigung). Eigentumsrechte werden nicht übertragen.

3.4 Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern das Recht diese nichtkommerziell oder zur Eigenwerbung zu veröffentlichen. Dies umfasst zum Beispiel eine Veröffentlichung in sozialen Netzwerken oder Jobbörsen.

4. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

4.1 Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder als vereinbarte Pauschale zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer berechnet. Nebenkosten wie Reisekosten, Modelhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc. sind vom Auftraggebern zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist der Fotograf die Endpreise inklusive Mehrwertsteuer aus.

4.2 Bei Terminvereinbarung, jedoch spätestens am Fototermin mit Endverbrauchern ist eine Anzahlung von 50 % des Auftragwertes sofort in bar fällig. Soweit Preisnachlässe oder Rabatte gewährt werden, gelten gesonderte Bedingungen für die Anzahlung. Die Terminvereinbarung gilt als verbindliche Auftragserteilung seitens des Auftraggebers. Die Annahme des Auftrages durch der Fotograf erfolgt nach Zahlung der Anzahlung. Bis zu diesem Zeitpunkt gilt für den Fotografen der Auftrag als unverbindliche Vorreservierung. Bei Auftragserteilung durch Geschäftskunden ist grundsätzlich eine Abschlagszahlung von 50 % des Auftragswertes fällig. Pass- und Bewerbungsfotos sind am Fototermin komplett bar zu zahlen.

4.3 Gekaufte Gutscheine sind ab Ausstellungsdatum ein Jahr gültig, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Bei Gutscheinen erfolgt keine Barauszahlung.

4.4 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 21 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertiger Zahlungsaufforderung begleicht. Die Rechnung oder gleichwertige Zahlungsaufforderung gilt 3 Tage nach Aufgabe zur Post als zugegangen, wobei dem Auftraggeber das Recht verbleibt, einen späteren Zugang der Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung nachzuweisen.

4.5 Bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum vom Fotograf. Eventuell zugesicherte Abtretungen an Bildrechten bleiben bei der Fotograf bis zur vollständigen Zahlung des Honorars.

4.6 Der Auftraggeber erkennt die Bildauffassung und Gestaltung vom Fotograf mit Erteilung des Auftrages ausdrücklich an. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Auftragsproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. der Fotograf behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

5. Haftung

5.1 Für die Verletzung von Pflichten, die nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. der Fotograf haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays oder Layout, Negativen, oder Daten haftet der Fotograf – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

5.2 der Fotograf verwahrt digitale Rohdaten und Lichtbilder in Originalauflösung sorgfältig. Die Haftung für Datenverlust wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

5.3 der Fotograf ist berechtigt, nicht aber verpflichtet, die Bilddaten nach einem Jahr seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.

5.4 Für den Fall technischer Defekte an Kameraequipment, Festplatten und sonstigen Speichermedien und im Fall des Ausfalles von Kamera- und/oder Lichttechnik, Defekten an der Fahrzeutechnik beim Weg zum Auftragsort haftet der Fotograf lediglich im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei einem Verlust oder der Beschädigung von Bildern, Negativen, digitalen Medien beschränkt sich die Ersatzpflicht auf die Erstellung neuer Aufnahmen. Weitere Ansprüche (etwa bei Hochzeitsaufnahmen) entfallen. Übergebene Vorlagen oder Gegenstände müssen vom Auftraggeber gegen Beschädigung, Verlust, Diebstahl und Feuer versichert sein.

5.5 Die Zusendung und Rücksendung von Datenträgern, Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie oder durch wen die Rücksendung erfolgt.

5.6 Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.

6. Nebenpflichten

6.1 Der Auftraggeber versichert, dass er an allen der Fotograf übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflichten beruhen, trägt der Auftraggeber. Von etwaigen Ansprüchen Dritter stellt der Auftraggeber der Fotograf frei.

6.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach 3 Werktagen ab, ist der Fotograf berechtigt, ggf. Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

7. Leistungsstörung, Ausfallhonorar

7.1 Überlässt der Fotograf dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb einer Woche nach Zugang – wenn keine längere Zeit vereinbart wurde – auf eigene Kosten und Gefahr zurückzusenden. Für verlorene oder beschädigte Lichtbilder kann der Fotograf, sofern sie den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Zahlung verlangen.

7.2 Werden die Bilder nicht innerhalb der 7-Tage-Frist an der Fotograf zurückgesandt, gilt die Sendung als abgenommen und wird somit komplett in Rechnung gestellt.

7.3 Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, um mehr als 15 % überschritten, so erhöht sich das Honorar vom Fotograf entsprechend, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass der Fotograf kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf Schadensersatzansprüche geltend machen.

7.4 Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotograf bestätigt worden sind. der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

7.5 der Fotograf hat das Recht, aufgrund von Krankheit, Wettereinflüssen, Unfall oder höherer Gewalt fest vereinbarte Fototermine zu verschieben und mit dem Auftraggeber einen neuen Termin zu vereinbaren. Sollte die Durchführung des Auftrags dauerhaft unmöglich sein oder kein Ersatztermin zustande kommen, ist der Fotograf berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Haftungs- und Schadensersatzansprüche seitens des Auftraggebers sind hierbei ausgeschlossen, soweit keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung vorliegt.

7.6 Storniert der Auftraggeber die Buchung vom Fotograf, ist der Fotograf berechtigt Stornokosten in Rechnung zu stellen. Bereits geleistete Anzahlungen werden damit verrechnet. Die Stornokosten berechnen sich wie folgt:

  • Storno länger als 4 Wochen vor dem Termin: 10 %
  • Storno 3 bis 4 Wochen (21 Tage bis 28 Tage) vor dem gebuchten Termin: 35 %
  • weniger als 21 Tage: 60 % der vereinbarten Gesamtsumme, auch wenn noch keine Anzahlung geleistet wurde, Kosten für Zusatzbestellungen, z.B. Studioräume, Visagisten werden zusätzlich berechnet, unabhängig von der Stornogebühr vom Fotograf.
  • Storno 24 Stunden vor dem Termin: 100 %

Sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wird, gelten Terminverschiebungen als Stornierung und Neubuchung. Dem Auftraggeber wird damit nicht der Gegenbeweis abgeschnitten, dass er höhere Aufwendungen erspart hat.

7.7 Offensichtliche Mängel sind vom Auftraggeber möglichst innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Lichtbilder schriftlich anzuzeigen. Die Versäumung dieser Frist hat keine Auswirkungen auf die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Auftraggebers.

8. Datenschutz

8.1 Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. der Fotograf verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

8.2 Weitere Regelungen zum Umgang mit dem Datenschutz finden sich in der gesonderten Datenschutzregelung.

9. Digitale Fotografien

9.1 Die elektronische Veränderung der Lichtbilder vom Fotograf bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung vom Fotograf. der Fotograf muss stets als Urheber vermerkt sein.

9.2 Der Auftraggeber versichert, dass er berechtigt ist, die elektronische Bearbeitung eines Bildes durch der Fotograf in Auftrag zu geben. der Fotograf haftet nicht für Ansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.

9.3 Bei Fotoabzügen kann es im Vergleich zu dem digitalen Bild zu geringen Farb- und Kontrastabweichungen kommen. Dies beruht darauf, dass der Monitor der Auftraggeber eventuell andere Kalibrierungs- und Farbeinstellungen aufweist. Es stellt daher keinen Reklamationsgrund dar.

10. Vertragsstrafe, Schadenersatz

10.1 Bei jeglicher unberechtigten Nutzung des Bildmaterials ist der Fotograf berechtigt, Schadensersatz nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie geltend zu machen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Dresden.

11.2 Der Auftraggeber erkennt durch Auftragserteilung diese AGB an.

Stand: 30. November 2025